Corona Schutzverordnung 28.12.2021 13.00 Uhr
Gestern war das Gesundheitsamt und die Bezirksregierung Arnsberg noch der Auffassung, dass 2 G für die Trainingsfläche gilt.
Dieses muss dann von dem Ordnungsamt der Stadt genehmigt werden. Leider antwortet das zuständige Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf E-Mails oder Telefon-Anrufe, da dieses laut automatischer E-Mail Antwort erst am 02.01.2022 wieder erreichbar ist.
Deswegen müssen wir Euch leider mitteilen, dass durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab sofort im Fitness Studio die 2G+ Regel gilt.
Das bedeutet, dass Ihr ab sofort für Euer Training
einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
oder einen PCR Test der nicht älter als 48 Stunden ist vorlegen müsst.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren benötigen zum Training nur einen Negativen Schnelltest. Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren müssen für das Training Geimpft/Genesen sein und benötigen einen negativen Test für die Kurse.
Leider gilt in NRW nicht die Regelung, dass geboosterte Personen von der Testpflicht ausgenommen sind.
Dies kann sich jedoch jeden Tag zum Positiven verändern.
Leider können wir euch vor Ort noch keine Tests anbieten, obwohl wir ein beheiztes Zelt, die erforderliche SIHK Ausbildung sowie genügend Schnelltest für euch zur Verfügung haben, da dies die Landesregierung und das Gesundheitsamt noch nicht zulassen.
Alle unsere Kurse sind auch weiterhin für euch per ZOOM online. Solltet ihr den ZOOM Link vergessen haben, gebt uns kurz Bescheid.
Positiv herauszustellen ist noch, dass es sonst keine weiteren Einschränkungen für Euer Fitnesstraining gibt.
Wir hoffen, dass Euch diese zusätzliche Hürde nicht vom Erreichen eurer Trainingsziele abhält.
Zusammen schaffen wir das!
Wir bewegen euch!